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Schmeddinghoffstrasse 5 - 46399 Bocholt - Telefon: 02871-18 11 89 - Fax: 02871 - 22 55 51
Mail: info@prast-versicherungen.de
1. Vermittler
Jochen Prast
Schmeddinghoffstr. 5
46399 Bocholt
Tel. 02871 - 181189
Fax. 02871 - 225551
info@prast-versicherungen.de
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2. Präambel
Der Mandant wünscht die Vermittlung und Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern
aufgrund der vereinbarten Regelungen (Maklervertrag) mit dem Vermittler. Zu deren Umsetzung, insbesondere
der Vertragsvermittlung und -verwaltung, soll der Vermittler alle in Betracht kommenden Daten des Mandanten
erhalten, speichern und weitergeben dürfen.
Vermittler im Sinne dieser Bestimmung ist:
Versicherungsmakler Jochen Prast
Schmeddinghoffstr. 5
46399 Bocholt.
3. Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz
(1) Der Mandant willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten
der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem
Vermittler gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Mandanten bekannten, kooperierenden
Unternehmungen weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß der Präambel sachdienlich ist.
(2) Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung
bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Mandanten. Die Mandantendaten
werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.
(3) Der Vermittler darf die Mandantendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Mandanten, zur Einholung von Stellungnahmen
und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen
(z.B. Anwälte und Steuerberater) weitergeben.
4. Befugnis der Versicherer (der Vertragspartner)
(1) Der Mandant hat Kenntnis, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von
Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner (z.B. Versicherer) weitergegeben werden müssen. Diese potenziellen
Vertragspartner sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten – insbesondere
auch die Gesundheitsdaten – im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden.
(2) Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an
Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des vertraglichen Risikos übermittelt werden.
5. Mitarbeiter und Vertriebspartner
Der Kunde erklärt seine Einwilligung, dass alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Maklers seine personenbezogenen Daten, insbesondere
auch die Gesundheitsdaten, speichern, einsehen und für die Beratung gegenüber dem Kunden und dem Versicherer verwenden dürfen. Zu den
Mitarbeitern des Maklers zählen alle Arbeitnehmer, selbständige Handelsvertreter, Empfehlungsgeber und sonstige Erfüllungsgehilfen, die mit
dem Makler eine vertragliche Regelung unterhalten und die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Der Kunde ist damit
einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Gesundheitsdaten an diese und künftige Mitarbeiter des Maklers zum Zwecke der
Vertragsbetreuung weitergegeben werden und seine Mitarbeiter berechtigt sind, die Kundendaten im Rahmen des Vertragszweckes einsehen
und verwenden zu dürfen.
6. Anweisungsregelung
Der Mandant weist seine bestehenden Vertragspartner (z.B. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten – auch die Gesundheitsdaten –
an den beauftragten Vermittler unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Vermittler die
Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann.
7. Widerrufsregelung
Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten–
kann durch den Mandanten jederzeit widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Unternehmen werden
sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung des Vermittlers gegenüber der dem Widerruf erklärenden Person oder Firma.
8. Rechtsnachfolger
(1) Der Mandant willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des Vermittlers bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann.
(2) Die zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Mandantendaten können auch an einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden. Besondere personenbezogene Daten nach § 3 Abs.9 BDSG, insbesondere Gesundheitsdaten, zählen nicht zu den erforderlichen Mandantendaten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung oder Rechtsnachfolge.
9. Einwilligungserklärung
Mit der Verwendung, Speicherung und Nutzung der persönlichen Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung, erklärt der Mandant seine Einwilligung.
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